Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Da ich als Wahlhebamme tätig bin, sind all meine Leistungen privat zu bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese bei deiner jeweiligen Krankenkassa einzureichen, diese übernimmt bis zu 80% der Kosten.
Ab wann kann ich dich kontaktieren?
Das Mutter-Kind-Pass-Gespräch in der 18.-22. Schwangerschaftswoche bietet eine großartige Chance, um einen ersten Kontakt mit dir herzustellen. Du kannst dich aber natürlich jederzeit bei mir melden!
In welchen Bezirken kann ich deine Leistungen in Anspruch nehmen?
Ich bin im Bezirk Korneuburg, sowie in vielen Gemeinden in Tulln tätig. Solltest du dir nicht sicher sein, ob ich in deiner Region Leistungen anbiete, dann melde dich bei mir über das Kontaktformular oder per Email.
Wie viele Hausbesuche nach der Geburt kann ich in Anspruch nehmen?
Täglich 1 Hausbesuch vom 1. - 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt)
6-7 weitere Hausbesuche vom 6. Tag - 8. Woche nach der Geburt je nach Bedarf
Übernimmst du die Nachbetreuung auch nach einer ambulanten Geburt?
Ja, gerne komme ich auch nach einer ambulanten Geburt zu dir nach Hause. Ambulant nach Hause zu gehen bedeutet, dass du innerhalb von 24h das Krankenhaus mit deinem Baby verlässt.
Solltest du schon vor der Geburt planen ambulant nach Hause zu gehen, stehen dir 2 Hausbesuche auch schon in der Schwangerschaft zu Verfügung.
Kann ich meine*n Partner*in mit zu dem Mutter-Kind-Pass Gespräch nehmen?
Ja, gerne kannst du auch zu zweit das Mutter-Kind-Pass Gespräch in Anspruch nehmen. Sinnvoll ist es auch, euch gemeinsam vor unserem Termin eine Liste mit all euren Fragen zusammenzuschreiben und diese zu dem Gespräch mitzunehmen!